J.________ und K.________ mussten selbst Geld von Dritten ausleihen und wurden dadurch immer stärker von der angeblichen Erhältlichmachung der Erbschaft abhängig. J.________ und K.________ befanden sich in einer gewissen finanziellen und psychischen Notlage, welche sie zu weiteren Zahlungen an A.________ zwang.