19 455): «Gerade wenn ein Mann wie H.________, ein im ganzen Dorf bekannter Ex-Sportler und Trainer, weinend vor Sorgen um seine Frau zu deren guten Freundin geht und sie um Hilfe bittet, so bedarf es doch einer rechten ‹Härte›, diesem die Hilfe abzuschlagen bzw. zuerst noch irgendwelche Abklärungen zu tätigen. Eine Härte, die F.________ offensichtlich nicht hatte. Dies darf ihr jedoch gerade aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur nicht vorgeworfen werden. Vielmehr ist von einem arglistigen Vorgehen der Beschuldigten auszugehen, da sie diesen Charakterzug erkannten und gezielt ausnutzten.»