sie hatte dort die Pflanzen gegossen und wusste demnach auch um die teure Einrichtung. Sie durfte somit in guten Treuen davon ausgehen, dass die Familie T.________ in wirtschaftlich gesunden Verhältnissen lebte, dass sie aber wegen des Wohnungskaufs und der neuen Einrichtung nicht zwangsläufig über sofort verfügbare flüssige Mittel verfügte. Die Vorinstanz hat treffend festgehalten (WSG I pag. 19 455): «Gerade wenn ein Mann wie H.___