und die Berufungsführerin erzählten der Zivilklägerin glaubhaft, die Berufungsführerin habe ihrem Arbeitgeber Geld entwendet, um ihrer Mutter zu helfen, dies sei aufgeflogen und es gehe nun darum zu verhindern, dass die Berufungsführerin verhaftet werde. Die Vorinstanz hat auch diesbezüglich zu Recht festgehalten, dass es gerade von einem Menschen mit der Persönlichkeit der Zivilklägerin in einer solchen Situation zu viel verlangt wäre, eine solche Geschichte vorgängig abzuklären, zumal ihr ja eine grosse zeitliche Dringlichkeit vorgespielt wurde.