13.1.4 Rechtliches Die Vorinstanz hat die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand des Betrugs, insbesondere auch zur Qualifikation gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB (Gewerbsmässigkeit), sowie zur Mittäter- und Gehilfenschaft korrekt und sehr ausführlich wiedergegeben, es kann darauf verwiesen werden (vgl. WSG I pag. 19 447 ff.). Was die Subsumtion anbelangt, so geht die Kammer mit der Vorinstanz davon aus, dass der Zivilklägerin in Bezug auf die vier, durch die Kammer noch zu prüfenden Darlehen, getäuscht wurde; ihr wurden vier verschiedene unwahre Geschichten über den Grund, warum die Mitglieder der Familie T._