___ als auch H.________ arbeitstätig waren; - als Sicherheit vor allem der Umstand diente, dass zumindest bei drei Darlehen die Gelder von der Krankenkasse zurückerstattet werden sollten und es für die Beschuldigten voraussehbar war, dass F.________ aufgrund ihrer Persönlichkeit keine Abklärungen treffen würde bzw. im Ausland auch nicht konnte; - bei den ersten drei Darlehen lediglich Mutter und Tochter aktiv wurden und bei den letzten zwei Darlehen alle drei Beschuldigten zusammenwirkten; - die Beschuldigten F.________ darüber täuschten, dass sie rückzahlungsfähig und -willig seien.»