Beim vierten Darlehen geht aus den Aussagen von F.________ keine aktive Rolle von A.________ hervor, sie schilderte, dass H.________ sie um das Darlehen über CHF 60‘000.00 gebeten hatte und dass er es war, welcher das Geld entgegennahm. Es stellt sich damit auch hier wieder die Frage, ob A.________ davon wusste, ob sie das Vorgehen ihres Vaters unterstützte und / oder billigte. Aus ähnlichen Überlegungen wie bei den ersten beiden Darlehen kommt das Gericht zum Schluss, dass sie vom Vorgehen ihres Vaters gewusst haben muss: Denn H.________ hatte F.________ vorgespielt, seine Frau müsse sich einer schweren Operation in Frankreich unterziehen.