_ nachvollziehbar und glaubhaft und das Gericht erachtet es als erwiesen, dass sich F.________ zumindest beim zweiten Darlehen mit A.________ über den Gesundheitszustand von G.________ bzw. den Darlehensgrund unterhalten hat. Aber auch betreffend das erste Darlehen, bei dem F.________ nicht mit absoluter Sicherheit sagen konnte, ob sie sich mit A.________ über den Grund der Darlehens bzw. die Kosten in BI.________ unterhalten hat, erachtet es das Gericht als erwiesen, dass Letztere auch bei diesem Darlehen informiert war und sich mit G.________ über den Darlehenszweck abgesprochen hatte. Denn A.________ und F.________ trafen sich allein zur Geldübergabe.