um die Darlehen ersuchte und ihr auch die unwahren Geschichten erzählte. Es stellt sich damit beweiswürdigend die Frage, ob A.________ von Anfang an wusste, dass ihre Mutter F.________ anlügen würde um an Geld zu kommen und damit einverstanden war. Bemerkenswert ist, dass A.________ bei keinem der Darlehen explizit abgestritten hat, sich mit F.________ über die Darlehen unterhalten zu haben. Vielmehr sagte A.________ zum ersten Darlehen aus, sie könne sich nicht daran erinnern, ob ihre Mutter ihr den Darlehensgrund genannt habe oder, ob sie sich mit F.________ über den Aufenthalt ihres Vaters in BI.________ unterhalten habe.