32 dazu beispielhaft die Aussagen der Zivilklägerin in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 21.06.2012 [WSG I pag. 05 007 016 Z. 220 f.]: «Ich mochte die ganze Familie sehr gut, wie wenn sie in meine Familie gehören würde.»). Während der bereits fünfbis sechsjährigen Zusammenarbeit mit G.________ sah sie zwangsläufig auch des Öfteren deren Tochter und deren Ehemann (WSG I pag. 05 007 016: «G.________ und H.________ ging oft am Sonntag noch ins Geschäft Wäsche waschen. A.________ war auch oft dabei. Bei dieser Gelegenheit haben wir noch oft zusammen geplaudert.»).