_ in finanziellen Belangen über keine grosse Erfahrung oder speziellen Kenntnisse verfügt. Sie selbst bezeichnete sich als „leichtgläubigen“ Menschen, der anderen vertraue und „Erbarmen“ mit den Leuten habe, schilderte sich also als naive, gutgläubige Person, die Menschen, zu denen sie eine persönliche Bindung hat, vertraut, ohne ihre Angaben gross zu hinterfragen. Das Gericht erachtet diese persönliche Einschätzung auch aufgrund des persönlichen Eindrucks, den es von F.________ an der Hauptverhandlung gewonnen hatte, als glaubhaft.