Sie hat keine Lehre gemacht, hat aber bis zu ihrem 74. Lebensjahr während 46 Jahren in der AX.________ (Café) gearbeitet. Im Zeitpunkt der Darlehensgewährung war sie 62 Jahre alt und hatte dort schon einige Jahre zusammen mit G.________ gearbeitet. Angesichts ihrer beruflichen Laufbahn und der Tatsache, dass sie die Steuererklärung von ihrer Nichte ausfüllen lässt und auch den Darlehensvertrag mit G.________ von W.________ aufsetzen liess, besteht kein Zweifel daran, dass F.________ in finanziellen Belangen über keine grosse Erfahrung oder speziellen Kenntnisse verfügt.