Ihre Mutter habe um die verschiedenen Darlehen gefragt. Sie selber habe zwei Mal Geld von der Zivilklägerin entgegen genommen, habe diese aber nie um ein Darlehen gefragt. Sie habe auch nie gross nachgefragt, was ihre Mutter der Zivilklägerin erzählt habe, ihre Mutter habe von diesen Gesprächen auch praktisch nichts erwähnt. Wenn die Zivilklägerin bei der Geldübergabe nach dem Befinden ihres Vaters oder ihrer Mutter gefragt habe, habe sie ihr natürlich Auskunft gegeben. Aber nicht, weil sich ihre Mutter vorher mit ihr abgesprochen habe. Ihre Mutter habe damals wirklich eine Leberpunktion bei Dr. BJ.