13.1.2 Beweismittel (Dokumente, Unterlagen und Aussagen) Der Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs z.N.d. Zivilklägerin wurde allen drei Familienmitgliedern gemacht; dass die Geldbeträge in der in der Anklageschrift vom 17.12.2013 angegebenen Höhe geflossen sind, wird durch diese nicht bestritten. G.________ und H.________ sind zudem bereits rechtskräftig verurteilt. Im Rahmen der Beweiswürdigung ist mit Blick auf die rechtliche Würdigung zu klären, ob die Tatbestandsmerkmale des Betrugs auch in Bezug auf die Berufungsführerin erfüllt sind.