A.________, G.________ und H.________ waren zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahmen verschuldet und verfügten über kein entsprechendes Vermögen oder Einkommen. Die falschen Angaben waren für F.________ glaubwürdig [recte: glaubhaft] und nicht oder nur mit besonderer Mühe überprüfbar, eine Überprüfung des Leistungswillens nicht zumutbar. Dies vor allem aufgrund der glaubwürdigen und aufeinander abgestimmten Angaben der Familie T.________ und auch wegen des bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen G.________ und F.________ sowie der angeblichen Notsituation und zeitlichen Dringlichkeit der Zahlungen.