- beim dritten Darlehen gaben A.________ und G.________ an, A.________ müsse die ihrem Arbeitgeber gestohlenen Gelder sofort zurückzahlen, ansonsten sie ins Gefängnis komme. G.________ nahm am 16.08.2001 CHF 20‘000.00 bar entgegen. - beim vierten Darlehen teilte H.________ mit, eine Operation von G.________ müsse in Frankreich bar bezahlt werden. H.________ nahm die CHF 60‘000.00 am 04.10.2001 bar entgegen. - beim fünften Darlehen ging es auch um zu bezahlende Gesundheitskosten. Einer der drei Familienmitglieder nahm am 09.11.2001 CHF 5‘000.00 bar entgegen.