- Beim ersten Darlehen teilte G.________ F.________ mit, sie müsse der Klinik BI.________ CHF 5‘000.00 bezahlen und könne nicht auf das Konto ihres Mannes zugreifen. A.________ nahm am 22.05.2001 CHF 5‘000.00 bar entgegen; - beim zweiten Darlehen musste gemäss G.________ die Bezahlung eines Naturheilers in Österreich bar erfolgen. A.________ nahm die CHF 6‘000.00 am 10.08.2001 bar entgegen;