28 CHF 13‘950.00 finden sich im Übrigen diverse mögliche, wenn auch hypothetische Erklärungen. Beispielsweise könnte es sein, dass die Berufungsführerin mit dem Betrag die Reise oder Teile davon nach Mexiko City beglich, welche sie zwischen dem 21.08.2003 und dem 12.09.2003 antrat. Sämtliche dieser Erklärungsansätze sind zwar auch nur hypothetisch, jedenfalls aber wesentlich plausibler als eine angebliche Investition der Berufungsführerin in den mexikanischen Immobilien- bzw. den noch später genannten Kaffeehandel.