19 408). Die Kammer schliesst sich auch dem Fazit der Vorinstanz an, wonach spätestens ab Herbst 2000 keiner der ursprünglich drei Beschuldigten mehr für mehrere Tausend Franken kreditwürdig war und wonach alle drei Beschuldigten genau wussten, dass ihre finanzielle Situation sehr angespannt bzw. bei der Berufungsführerin offensichtlich katastrophal war. Insgesamt wurde das «Familieneinkommen» durch die Geldbezüge von Dritten ab 1999 bis 2001 jeweils mehr als verdoppelt. In den Jahren 2003 und 2004 flossen mehr als CHF 540‘000.00 von Dritten an die Familie T.________ (WSG I pag. 19 408 f.).