(Hotel) nicht bezahlen konnte, nicht etwa eine günstige Wohnung, sondern quartierte sich gleich danach im Hotel BD.________ ein. Und schliesslich macht die Aufstellung der Vorinstanz deutlich, dass immer dann zu einem neuen «Geldgeber» gewechselt wurde, wenn der vorherige «erschöpft» war, bzw. dass nie bei mehreren Personen gleichzeitig Geld bezogen wurde (WSG I pag. 19 406 f.). Zu den finanziellen Verhältnissen der Familie T.________ vor der angeklagten Deliktszeit hielt die Vorinstanz zusammengefasst zu Recht Folgendes fest: Die finanziellen Verhältnisse von G.________ und H.________ hätten sich bis im Herbst 2000 geordnet präsentiert.