(Hotel) lautete auf Betrug, nicht auf Zechprellerei). Selbst die schliesslich wegen Zechprellerei ausgestellten Strafbefehle schreckten die drei ehemals Beschuldigten aber nicht davor ab, geliehenes Geld in hohen Beträgen mit vollen Händen für unnötigen Luxus auszugeben. Insbesondere bezog die Familie T.________, nachdem sie das AA.________ (Hotel) nicht bezahlen konnte, nicht etwa eine günstige Wohnung, sondern quartierte sich gleich danach im Hotel BD.