Sie habe dann schuldenfrei eine Aussage machen wollen. Sie habe CHF 600‘000.00 bis CHF 650‘000.00 sowie CHF 100‘000 bis CHF 200‘000.00 nach Mexiko investiert. Was geschehen sei, sei geschehen. Leider könne sie es nicht mehr rückgängig machen. Sie werde versuche, so viele Gelder wie möglich an die Gläubiger zurückzubezahlen und sie werde sich bei ihnen entschuldigen. Sie stehe dafür gerade, was sie im ersten Delikt [recte: im ersten Deliktszeitraum] getan habe. Im zweiten Tatverdacht [recte: in Bezug auf das zweite Verfahren] sei sie aber nicht bereit, eine Schuld auf sich zu nehmen, da sie nichts Falsches gemacht habe (pag.