gegenüber nie als reich ausgegeben. Er habe gewusst, dass sie bei verschiedenen Leuten Geld ausgeliehen habe, um es ihm geben zu können. Er habe auch nicht gewollt, dass sie anderen gegenüber die Investitionen erwähnen würde. Es habe sich nicht nur um eine Urlaubsbekanntschaft gehandelt. Dass sie viel mit S.________ telefoniert habe, gehe schliesslich auch aus der Hotelrechnung vom Hotel BD.________ hervor (pag. 19 868). Abschliessend führte die Berufungsführerin aus, dass auch Fürsprecherin BE.________ über die Investitionen in Mexiko Bescheid gewusst habe.