22 Die Polizei habe angeblich nur ein ca. zehnminütiges Gespräch mit S.________ gebraucht, um zu klären, dass alles nur eine Schutzbehauptung ihrerseits sei. Die Emails habe S.________ nicht mehr beantworten wollen. Man hätte diesbezüglich viel mehr abklären können, um zu beweisen, dass es sich nicht um eine Schutzbehauptung von ihr handle. Sie habe Mexiko ja schon bei der ersten polizeilichen Einvernahme erwähnt (pag. 19 867). Sie habe sich S.________ gegenüber nie als reich ausgegeben.