Er habe sie gefragt, ob sie mit ihm mitfahren wolle, sie seien ca. 10 Tage zusammen unterwegs gewesen. Später sei er wieder für drei Wochen in die Schweiz gekommen, nachdem er in Deutschland bei seiner Tochter gewesen sei (pag. 19 866). Man könne S.________ nachweisen, dass sie über die P.________ (Bank) CHF 10‘000.00 einbezahlt habe, dieses Geld habe er ihr längst zurückbezahlt. S.________ habe danach keine Einzahlungen auf dieses Konto mehr gewollt. Er habe alles in bar gewollt. Er habe ihr gesagt, dass er vom Kaffeehandel sehr gut leben könne und der Reiseleiterjob nur ein Zusatzverdienst sei, weil er das gerne mache. S.________ habe auch von beiden Anzeigen gewusst. Kurz vor der Ver-