Sie sei entgegen den Angaben von S.________ gegenüber der Kantonspolizei Bern ca. drei bis vier Wochen nach der ersten Rundreise wieder nach Mexiko geflogen, diesmal alleine. Sie und S.________ seien im Privatauto nach Guatemala und Belize gereist, er habe ihr dort auch Immobilien gezeigt. In ihrem Pass sollten Stempel sein, falls nicht, sei nur ihre Touristenkarte abgestempelt worden, was oftmals vorgekommen sei. Sie sei zwischen 1998 und ca. 2011 einige Male in Mexiko gewesen, das könne man bei verschiedenen Reisebüros nachprüfen. 2007 seien sie mit AD.________ in Mexiko gewesen und hätten auch damals S.________ gesehen und mit diesem über die Investitionen gesprochen.