Mit Schreiben vom 26.05.2016 (pag. 19 820 f.) reichte Fürsprecher B.________ im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung eine persönliche, rund 50 Seiten umfassende Stellungnahme der Berufungsführerin (pag. 19 822 ff.) sowie einen vom 21.05.2016 datierenden Bericht der Gefängnisseelsorgerin AP.________ (pag. 19 870 f.) ein. An dieser Stelle wird die Stellungnahme der Berufungsführerin insofern zusammengefasst wiedergegeben, als dass diese sich zu ihrer Kindheit und Jugend, zu ihrer Ausbildung, zur finanziellen Situation der Familie T.________, zur Wohnsituation der Familie T.________, zu den Reisen der Familie T.________ sowie zu S.__