Aus den Akten der Kantonspolizei Graubünden geht im Übrigen hervor, dass A.________ schon im Jahr 2003 in BF.________ 10,5 Therapiesitzungen bei der Psychologin Dr. AO.________ hatte, dieser die ausstehenden Honorare von CHF 1‘365.00 jedoch nie bezahlte. Zudem war sie bereits in den neunziger Jahren bei der gleichen Ärztin in Behandlung, hat damals die Rechnungen aber noch ordentlich beglichen (pag. 13 004 057).»