17 Unter dem Titel Risikoeinschätzung wird festgehalten: ‹Zusammenfassend sowie in Würdigung und einzelfallbezogenen Gewichtung aller prognoserelevanten Faktoren ist bei A.________ das Rückfallrisiko bzw die spezifische Fortsetzungsgefahr weiterhin als deutlich erhöht einzuschätzen. Zu rechnen ist bei A.________ mit ähnlichen Straftaten wie denen, die ihr aktuell zur Last gelegt werden.› (pag. 11 003 050). Da bei ihr keine schwere psychische Störung vorliege erübrigten sich Ausführungen zu einer Massnahme.