Seit dem 29. Lebensjahr hat sie sich wiederholt auf Kosten anderer bereichert, ohne jedoch – laut ihren Angaben – das Geld z.B. für eine Sucht verwendet zu haben.› Einerseits übernehme sie gegenüber den Gutachtern teilweise Verantwortung für ihr deliktisches Handeln, andererseits sei sie im Rahmen der Begutachtung nicht bereit gewesen, über diverse Punkte nähere Auskunft zu erteilen, während sie sich gleichzeitig klagsam und weinerlich präsentiert habe. Zusammenfassend sei die Schuldfähigkeit während der ganzen Tatzeit vollständig vorhanden gewesen.