(Hotel) vom 16.02.2004 bis am 17.04.2004 gegen die Familie T.________ geführt wurde (vgl. WSG I pag. 19 368 ff.). Das Strafverfahren wurde schliesslich zufolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt. Auch in diesem Zusammenhang sprach die Familie T.________ gegenüber den Strafbehörden von einem Erbe aus dem Ausland (Holland bzw. Deutschland), welches angeblich bald ausbezahlt werde und womit sie ihre Schuld hätten begleichen wollen. In der Folge äusserte sich die Vorinstanz zur Wohnsituation der Familie T.________ (vgl. WSG I pag. 19 370 ff.); Die Familie T.___