15 strafe von zwei Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Das Strafmandat ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. zum Ganzen WSG I pag. 19 365 ff.). Weiter wies die Vorinstanz in der schriftlichen Urteilsbegründung auf verschiedene Schreiben von Bekannten betreffend gewährte Darlehen hin (WSG I pag. 19 367 f.). Rechtsanwalt Dr. W.__