Nachdem die Fälschung aufgeflogen war, wurde den Eheleuten T.________ das Darlehen gekündigt und sie wurden für die Ausstände in der Höhe von CHF 922‘000.00 betrieben, die Wohnung wurde schliesslich am 05.09.2003 versteigert. Die Berufungsführerin wurde mit Strafmandat vom 04.11.2003 wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheits-