12. Allgemeine Ausführungen zur Familie T.________ (Familie der Berufungsführerin) 12.1 Beweismittel (Dokumente, Unterlagen und Aussagen) Es kann vorab auf die zutreffenden, sehr ausführlichen allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zur Familie T.________ verwiesen werden (vgl. WSG I pag. 19 365 ff.). Der besseren Leserlichkeit halber werden die Erwägungen der Vorinstanz und ihre Erkenntnisse zu den einzelnen Punkten in der Folge in zusammengefasster Form wiedergegeben sowie punktuell ergänzt. Die Vorinstanz ging im Rahmen ihrer Ausführungen zunächst auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Wohnungskauf der Familie T.___