_, akzeptierte das gegen sie ergangene erstinstanzliche Urteil und mithin die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Schuldig gesprochen wurde Letztere unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, gemeinsam begangen mit A.________ z.N.v. F.________ und z.N.v. J.________ und K.________, wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug z.N.v. C.________ sowie wegen Geldwäscherei, gemeinsam begangen mit A.________ (vgl. WSG I pag. 19 316 f.).