Die Straf- und Zivilkläger 1 und 2 hatten bereits mit Eingabe vom 28.04.2016 schriftlich die folgenden Anträge gestellt (pag. 19 808): «[…] 1. Die Berufungen von A.________ betreffend Schuld- und Strafpunkte seien abzuweisen und sie sei gemäss den Anträgen der Staatsanwaltschaft zu verurteilten und zu bestrafen. 2. Die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile in Bezug auf die Zivilforderungen der Strafund Zivilkläger C.________ und D.________ seine abzuweisen. 3. A.________ sei zu verpflichten, C._____