8 2.3 Geldwäscherei Das Verfahren sei in diesen Punkten einzustellen. 3. Die Beschuldigte sei vollumfänglich freizusprechen von den Vorwürfen: 3.1 des gewerbsmässigen Betrugs z.N. F.________ (im Deliktsbetrag von Fr. 91‘000.-); 3.2 des gewerbsmässigen Betrugs z.N. K.________ und J.________; 3.3 des einfachen Betrugs z.N. D.________; 3.4 des einfachen Betrugs z.N. L.________; 3.5 des einfachen Betrugs z.N. M.________ (Malergeschäft); 3.6 des gewerbsmässigen Betrugs z.N. C.________, angeblich begangen von Juli 2011 bis April