19 774 ff.) ein aktueller Führungsbericht des Regionalgefängnisses Bern, datierend vom 06.05.2016 (pag. 19 813), sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 09.05.2016 (pag 19 815), eingeholt. In der oberinstanzlichen Verhandlung wurden schliesslich die von der Verteidigung mit Eingabe vom 26.05.2016 eingereichte handschriftliche Stellungnahme der Berufungsführerin (pag. 19 822 ff.) sowie der Bericht der Gefängnisseelsorgerin vom 21.05.2016 (pag. 19 870 f.) zu den Akten erkannt.