6 3. Sistierung und Verfahrensvereinigung Die Berufungsführerin beantragte mit schriftlicher Berufungserklärung vom 24.12.2014 im Verfahren SK 14 368, das Urteil vom 15.08.2014 im Verfahren WSG 14 1-3 sei aufzuheben und es sei das gesamte Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen, zur Neubeurteilung und zur Vereinigung mit dem im Sommer 2014 neu eröffneten und bei der Staatsanwaltschaft noch hängigen Verfahren W 14 40 (pag. 19 639).