Noch während das Verfahren WSG 14 1-3 bei der Vorinstanz hängig war, wurde gegen die Berufungsführerin durch die Staatsanwaltschaft das Verfahren W 14 40 eröffnet (Paginierung beginnend bei 01 001 001). Mit Anklageerhebung bei der Vorinstanz wurde diesem Verfahren die Verfahrensnummer WSG 15 5 zugeteilt (Paginierung beginnend bei 18 001, bis pag. 18 283). Nach Berufungsanmeldung beim Obergericht des Kantons Bern erhielt es die Dossiernummer SK 15 213, wobei die vorinstanzliche Paginierung aufgenommen und fortgeführt wurde (pag. 18 284 ff.).