Nach Anklageerhebung beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht (nachfolgend: Vorinstanz) erhielt das Verfahren die Dossiernummer WSG 14 1-3 (Paginierung beginnend bei 18 001, bis pag. 19 618) und nach Berufungsanmeldung beim Obergericht des Kantons Bern wurde es unter der Dossiernummer SK 14 368 weitergeführt, wobei die vorinstanzliche Paginierung aufgenommen und fortgeführt wurde (pag. 19 619 ff.). Noch während das Verfahren WSG 14 1-3 bei der Vorinstanz hängig war, wurde gegen die Berufungsführerin durch die Staatsanwaltschaft das Verfahren W 14 40 eröffnet (Paginierung beginnend bei 01 001 001).