6. Verfügt wurde: 6.1. Die beschlagnahmten Waffen würden zur Vernichtung eingezogen (Art. 31 Abs. 3 WG; Ziff. IV.2. erstinstanzliches Urteilsdispositiv): - 1 einhändig bedienbares Messer ohne automatischen Mechanismus - 1 Messer mit integriertem Schlagring 6.2. Folgende Gegenstände würden der beschuldigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben (Ziff. IV.3. erstinstanzliches Urteilsdispositiv): - 1 Holzstock - 1 Vorschlaghammer - 1 Gartenhacke