2. A.________ verurteilt wurde: 2.1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf fünf Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.2. erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 2.2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 20‘650.00 und Auslagen von CHF 8‘021.90, insgesamt bestimmt auf CHF 28‘671.90 (Ziff. I.3. erstinstanzliches Urteilsdispositiv).