I.3. erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 1.4. der qualifizierten einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen am 14. Juli 2013 in Biel, mit einer Waffe zum Nachteil von G.________ und mit einem gefährlichen Gegenstand (Gartenhacke) zum Nachteil von H.________ (Ziff. I.4. erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 1.5. der einfachen Körperverletzung, mehrfach und teilweise als Versuch begangen am 14. Juli 2013 in Biel zum Nachteil von H.________ (Versuch) und zum Nachteil von C.________ (Ziff. I.5. erstinstanzliches Urteilsdispositiv);