IV. Verfügungen A.________ geht in den Massnahmenvollzug zurück. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. 15 542236 47) und der biometrischen Daten ist vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG und Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 25 V. Dispositiv Die 1. Strafkammer hat erkannt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 08. Juli 2014 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als