Zu erstellen sind somit noch das therapeutische Setting sowie die Arbeitssituation. Diesbezüglich sind erste wichtige Schritte offenbar bereits eingeleitet worden (vgl. die Verfügung der ASMV vom 24.11.2015, mit welcher dem Berufungsführer die Progressionsstufen A-C und die Arbeitserprobung gewährt wurden [pag. 1300 ff.]). III. Kosten und Entschädigung