Bislang hat allein die erste Phase, bzw. die sechs Monate, welche der Berufungsführer auf der Beobachtungsund Triagestation verbracht hat, bereits länger gedauert, als die von Dr. med. E.________ ursprünglich mit Gutachten vom 10.10.2013 empfohlene stationäre Entwöhnungsphase von drei bis sechs Monaten. Während diesem ersten halben Jahr wurde denn auch lediglich abgeklärt, ob der Berufungsführer im Massnahmenzentrum St. Johannsen überhaupt behandelt werden kann, während sich der Berufungsführer in Bezug auf die stationäre Unterbringung verständlicherweise auf