_, als auch die Therapeuten des Massnahmenzentrums St. Johannsen, halten zudem fest, der Berufungsführer habe sich Strategien zur Vermeidung von Alkoholkonsum erarbeitet. Alle Beteiligten scheinen mithin in dieselbe Richtung und auf dasselbe Ziel hin zu arbeiten. Was die ursprüngliche Empfehlung von Dr. med. E.________, wonach eine drei bis sechs monatige stationäre Entwöhnungsphase mit anschliessender ambulanter Betreuung anzuordnen sei, anbelangt, so ist diese nach Auffassung der Kammer so gar nicht durchführbar, da sie keiner gesetzlich vorgesehenen stationären Therapieform entspricht.