Vielmehr kann von ihm in dieser Hinsicht auch nach Ablauf weiterer Monate in stationärer Therapie nicht erwartet werden (vgl. 7.2.1 Verteidigung hiervor). Entscheidend ist, dass der Berufungsführer anerkennt, dass er all seine Verluste dem Alkohol zuzuschreiben hat, und dass er sagt, nie mehr Alkohol trinken zu wollen. Dies erachtet Dr. med. E.________ denn auch als wichtige Rückfallvermeidungsstrategie (vgl. pag. 1241). Die Meinungen des Gutachters und der Therapeuten aus St. Johannsen liegen denn auch nicht allzu weit auseinander; alle bestätigen mithin, dass der Berufungsführer bislang grosse Fortschritte gemacht hat. Während Dr. med. E._