Nach Lektüre sämtlicher Berichte und Gutachten kann zusammenfassend festgehalten werden, dass der Berufungsführer seit der erstinstanzlichen Verurteilung am 08.07.2014 im Rahmen der angeordneten stationären Suchtbehandlung wesentliche Fortschritte erzielt hat, welche es ihm unter anderem ermöglicht haben, in den Progressionsstufen des Massnahmenzentrums St. Johannsen voranzuschreiten. Er hat aus allen Bereichen der Zusammenarbeit mit dem Massnahmenzentrum St. Johannsen positive Rückmeldungen erhalten, wenn auch die Therapeuten des Massnahmenzentrums St. Johannsen den bisherigen Verlauf etwas weniger euphorisch beurteilen als der Gutachter Dr. med. E.________. In Bezug auf die Frage